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   BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04   

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https://dejure.org/2005,12663
BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04 (https://dejure.org/2005,12663)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 1 B 161.04 (https://dejure.org/2005,12663)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 (https://dejure.org/2005,12663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu stellen sind; Darlegungsanforderungen die an die Gehörsrüge zu stellen sind

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04
    Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04
    Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 BVerwG 9 B 90.98 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 1 B 161.04 -, juris Rn. 3; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    Die mit der Beschwerdebegründung aufgestellte Behauptung, es hätte entsprechender Sachvortrag dazu erbracht werden können, dass die in den vorstehend genannten Quellen enthaltenen Aussagen unrichtig seien, genügt hierfür nicht (Beschluss vom 14. April 2005 BVerwG 1 B 161.04 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 14 A 2663/13

    Asylrechtliche Bedeutung exilpolitischer Betätigung

    vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.4.2005 - 1 B 161.04 -, Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO, Nr. 81.
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Denn selbst wenn ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel einem Beteiligten nicht ohne weiteres zugänglich sein sollte, muss er es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung innerhalb der Zulassungsfrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; B.v. 13.1.1999 - 9 B 90.98 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912

    Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess

    Damit ist das Verwaltungsgericht dem Gebot, den Beteiligten grundsätzlich zu allen vom Gericht für entscheidungserheblich gehaltenen Erkenntnismitteln rechtliches Gehör zu gewähren (§ 108 Abs. 2 VwGO), nicht gerecht geworden (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3).

    Eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG genügende Darlegung einer Gehörsrüge erfordert neben Ausführungen zu den Umständen, aus denen sich das Vorliegen einer Gehörsversagung ergibt, grundsätzlich auch die substantiierte Darlegung, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 m.w.N.; B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; zu den Ausnahmen vgl. VGH BW, B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - 2 L 54/20

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht ordnungsgemäßer Einführung von

    Für eine erfolgreiche Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht ordnungsgemäß eingeführter Erkenntnismittel muss der Rechtsmittelführer diese Erkenntnismittel - wenn sie ihm nicht ohne weiteres zugänglich sind - innerhalb der Rechtsmittelfrist anfordern, überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 1 B 161/04 - juris Rn. 3).

    Verfahrensfehlerhaft nicht eingeführte Erkenntnismittel muss der Rechtsmittelführer - wenn sie ihm nicht ohne weiteres zugänglich sind - innerhalb der Rechtsmittelfrist anfordern, überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 1 B 161/04 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Denn selbst wenn ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel einem Beteiligten nicht ohne weiteres zugänglich sein sollte, muss er es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung innerhalb der Zulassungsfrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; B.v. 13.1.1999 - 9 B 90.98 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 95.07

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Gewährung von lediglich

    11 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Gehörsmangels ferner regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen erforderlich, was die Klägerin bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschluss vom 14. April 2005 BVerwG 1 B 161.04 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine

    Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Davon abgesehen ist nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Gehörsmangels regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen erforderlich, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2008 - 8 B 95.07 - Juris; Beschl. v. 14.4.2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 4.14

    Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur

  • BVerwG, 25.05.2007 - 5 B 2.07

    Beweiskraft der verwaltungsgerichtlichen Sitzungsniederschrift;

  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 23 ZB 18.32580

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

  • OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 A 47/21

    Rechtswegzuständigkeit; Bindung der zweiten Instanz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BVerwG, 30.07.2007 - 1 B 5.07
  • VGH Bayern, 26.02.2018 - 20 ZB 18.30383

    Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Mogadischu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 1 A 1662/21

    Verfahrensmangel; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Gehörsrüge; Gehörsgewährung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08

    Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Verletzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 9 A 432/21

    Berufung wegen Gehörsverletzung gegen Abschiebungsverfügung bei gerichtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - 9 A 4306/18

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Nichtdarlegung der persönlichen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 2538/22
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverletzung

  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 341/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Inguschetien; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21

    Asylrecht; Tschetschenien; Überraschungsentscheidung verneint; nicht

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